Sind Sie in Gefahr?
Gibt es bei Ihnen zuhause Gewalt?
Dann rufen Sie die Polizei.
Die Telefon-Nummer ist: 110.
Die Polizei beschützt Sie vor dem Täter.
Ein Täter ist Jemand, der Ihnen Gewalt antut.
Zum Beispiel, Sie schlägt.
Die Polizei kann
einen Wohnungs-Verweis aussprechen.
Wohnungs-Verweis heißt:
- Der Täter muss sofort
die Wohnung verlassen.
- Er darf einige Tage nicht
in die Wohnung kommen.
- Er muss der Polizei
seinen Wohnungs-Schlüssel geben.
Es ist egal,
- ob der Täter im Mietvertrag steht.
- ob dem Täter das Haus gehört.
Die Polizei fragt Sie:
Brauchen Sie Hilfe?
Sie können dann der Polizei
Ihre Telefon-Nummer geben.
Sie müssen das nicht machen.
Sie entscheiden selbst.
Die Polizei gibt Ihre Telefon-Nummer
an unsere Interventions-Stelle.
Intervention ist Lateinisch.
Das spricht man so aus: Inter wensjon.
Das heißt: Eingreifen.
Geben Sie der Polizei Ihre Telefon-Nummer?
Dann rufen wir Sie innerhalb von 3 Tagen an.
Unsere Angebote
Wir informieren Sie.
Zum Beispiel über:
- Schutz-Maßnahmen
- Hilfs-Angebote
- Therapie-Angebote
Wir begleiten Sie.
Zum Beispiel zu:
- Behörden
- Gerichts-Terminen
- Anwälten
Wichtig
Sie entscheiden,
ob wir Sie begleiten sollen.
Gewalt-Schutz-Gesetz
Niemand darf Ihnen Gewalt antun.
Sind Sie in Gefahr?
Tut Ihnen jemand Gewalt an?
Dann können Sie sich schützen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten.
Die Möglichkeiten stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Gewalt-Schutz-Gesetz.
Diese Möglichkeiten gibt es:
- Näherungs-Verbot
Das heißt:
Der Täter darf sich Ihnen nicht nähern.
- Kontakt-Verbot
Das heißt:
Der Täter darf Sie nicht kontaktieren.
Zum Beispiel:
- Er darf Sie nicht anrufen.
- Er darf Ihnen keine Nachrichten schreiben.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns an.
Unsere Telefon-Nummer ist:
0711 35 72 12
Fühlen Sie sich zuhause nicht sicher?
Dann können Sie vielleicht
in unserem Frauen-Haus wohnen.
Mehr Infos zum Frauen-Haus finden Sie hier.
Leichte-Sprache-Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013