Im Frauen-Haus wohnen Frauen,

die sich zuhause nicht sicher fühlen.

Zum Beispiel, weil ihr Partner sie schlägt.

Vergewaltigung

Wer kann im Frauen-Haus wohnen?

Sind Sie älter als 18 Jahre?

Sind Sie Opfer von häuslicher Gewalt?

Häusliche Gewalt passiert zum Beispiel durch:

  • den Partner
  • die Familie
  • Bekannte.

Es gibt verschiedene Arten von häuslicher Gewalt.

Zum Beispiel:

  • Jemand schlägt Sie.
  • Sie müssen Sex haben.

Und Sie wollen das nicht.

  • Jemand sperrt Sie ein.

Dann können Sie im Frauen-Haus wohnen.

Im Frauen-Haus sind Sie sicher.

Das heißt:

  • Im Frauen-Haus gibt es keine Gewalt.
  • Die Adresse vom Frauen-Haus ist geheim.

Das heißt:

Nur Sie und die anderen Frauen

kennen die Adresse.

Kinder im Frauen-Haus

Sie können Ihre Kinder

mit ins Frauen-Haus bringen.

Jungs dürfen aber nicht älter als 14 Jahre sein.

Ist Ihr Sohn älter als 14 Jahre?

Rufen Sie uns an.

Dann finden wir gemeinsam eine Lösung.

Im Frauen-Haus haben wir

verschiedene Hilfs-Angebote für Kinder:

  • Gruppen-Angebote
  • Einzel-Angebote

Gruppen-Angebote für Kinder

Zum Beispiel:

  • Wir spielen.
  • Wir malen.
  • Wir machen Ausflüge.

Einzel-Angebote für Kinder

In den Einzel-Angeboten können Kinder

über ihre Gefühle sprechen.

Zum Beispiel:

  • Sorgen
  • Ängste
  • Wünsche

Wichtig

Sind Sie obdachlos?

Das heißt:

Haben Sie keine Wohnung?

Oder sind Sie süchtig?

Zum Beispiel nach:

  • Drogen
  • Alkohol

Dann können Sie nicht im Frauen-Haus wohnen.

Aber wir sagen Ihnen, wo Sie Hilfe bekommen.

Rufen Sie an.

Unsere Telefon-Nummer ist:

0711 37 10 41

So können Sie

im Frauen-Haus wohnen

Rufen Sie uns an.

Ist im Frauen-Haus noch ein Zimmer frei?

Dann können Sie im Frauen-Haus wohnen.

Die Adresse vom Frauen-Haus ist geheim.

Am Telefon sagen wir Ihnen,

wo wir uns treffen.

Wir holen Sie am Treffpunkt ab und

bringen Sie zum Frauen-Haus.

Das sollten Sie mitbringen

Können Sie Ihren Umzug ins Frauen-Haus vorbereiten?

Das heißt:

Können Sie ein paar Sachen einpacken?

Dann nehmen Sie diese Sachen mit:

  • Kleidung­­­­­­
  • Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Pass
  • Ihr Sparbuch oder Geld­­
  • Unterlagen über Ihr Einkommen

Einkommen ist:

    • Geld, das man für seine Arbeit bekommt.
    • Geld, das man von einer Behörde bekommt.

Nehmen Sie Ihre Kinder mit?

Dann nehmen Sie auch diese Sachen mit:

  • Kleidung
  • Personal-Ausweis oder Pass
  • Schul-Sachen
  • Spielzeug

Wichtig

Sind Sie in Gefahr?

Können Sie Ihren Umzug ins Frauen-Haus

nicht vorbereiten?

Dann müssen Sie nichts mitbringen.

Das Leben

im Frauen-Haus

Im Frauen-Haus haben Sie ein eigenes Zimmer.

Bringen Sie Ihre Kinder mit?

Dann wohnen die Kinder mit in Ihrem Zimmer.

Die anderen Zimmer teilen Sie

mit den anderen Frauen.

Zum Beispiel:

  • Badezimmer
  • Küche
  • Wohnzimmer

Sie kochen für sich selbst.

Sie entscheiden selbst.

Sie kümmern sich selbst um Ihre Termine.

Zimmer

Wichtig

Im Frauen-Haus gibt es eine Haus-Ordnung.

In der Haus-Ordnung stehen Regeln.

An die Regeln müssen sich alle Bewohnerinnen halten.

Zum Beispiel:

  • Sie dürfen die Adresse

vom Frauen-Haus nicht weitersagen.

  • Im Frauen-Haus gibt es keine Gewalt.

Wie lange können Sie im Frauen-Haus bleiben?

Sie können im Frauen-Haus bleiben:

  • bis Sie sich sicher fühlen.
  • bis Sie wissen, wie es weitergehen soll.

Hilfs-Angebote

im Frauen-Haus

Im Frauen-Haus haben Sie

eine eigene Ansprechpartnerin.

Das heißt:

Eine Mitarbeiterin hilft Ihnen

bei Problemen und Fragen.

Die Mitarbeiterin hilft Ihnen auch:

  • bei der Suche nach einer Schule für Ihr Kind.
  • bei der Suche nach einem Kindergarten für Ihr Kind.
  • bei Anträgen

Haben Sie keine Arbeit?

Dann bekommen Sie Hilfe vom Staat.

Und die Mitarbeiterin berät Sie.

Zum Beispiel:

  • bei Fragen zum Sorge-Recht

Das Sorge-Recht legt fest,

wer sich um die Kinder kümmert.

  • bei Fragen zum Umgangs-Recht

Das Umgangs-Recht legt fest:

    • ob Ihr Partner die Kinder sehen darf.
    • wann er die Kinder sehen darf.

Diese Entscheidungen trifft ein Richter

oder eine Richterin.

Und die Mitarbeiterin begleitet Sie.

Zum Beispiel:

  • zu einer Ärztin
  • zu einer Behörde
  • zum Gericht

 

Wichtig

Sie entscheiden,

ob die Mitarbeiterin Sie begleiten soll.

Nach dem Frauen-Haus

Sind Sie aus dem Frauen-Haus ausgezogen?

Dann beraten wir Sie weiter.

Das Angebot ist freiwillig.

Das heißt:

Sie entscheiden selbst,

ob Sie weiter Beratung wollen.

Unser Team

Unsere Mitarbeiterinnen kennen sich gut aus.

Zum Beispiel:

  • weil sie Soziale Arbeit studiert haben.
  • weil sie viele Fortbildungen machen.
  • weil sie viel Erfahrung haben.

 

Das ist uns wichtig

  • Wir nehmen Sie ernst.
  • Wir helfen Ihnen.
  • Wir beraten Sie.

Wollen Sie mehr Infos zu unserem Verein?

Dann klicken Sie hier.

Wollen Sie ein Praktikum bei uns machen?

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Leichte-Sprache-Bilder:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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