Wir möchten Sie über eine Änderung bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen für das Finanzamt informieren:
Spenden bis zu 200 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht werden. Wir bitten Sie daher, den Einzahlungsbeleg (Überweisungsbeleg) als Nachweis für das Finanzamt zu verwenden. Sollten Sie dennoch eine Spendenbescheinigung wünschen, wenden Sie sich bitte an verwaltung@frauenhelfenfrauen-es.de.
Für Spenden ab 200 Euro erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung, denken Sie also bitte daran, in diesem Fall Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger anzugeben bzw. per Mail unserer Verwaltung mitzuteilen.
Sollten sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen unter
0711 /35 72 12 oder per E-Mail
jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.