In akuten Fällen häuslicher Gewalt besteht die Möglichkeit, für betroffene Frauen oder auch für außenstehende Personen, wie z.B. Nachbar*innen, die Polizei zu verständigen. Die Polizei kann einen Wohnungsverweis gegen den Täter aussprechen, d.h. dieser muss sofort die Wohnung verlassen und für eine bestimmte Frist den Wohnungsschlüssel abgeben.
Die Polizei kann jeden Gewalttäter aus der Wohnung verweisen, unabhängig davon, wer im Mietvertrag steht bzw. wem die Wohnung oder das Haus gehört. In Esslingen kann das Ordnungsamt den Wohnungsverweis je nach Gefährdung bis zu 14 Tagen festlegen.
Weitere mögliche Schritte
In begründeten Fällen kann zusätzlich ein Näherungs- und Kontaktverbot erlassen werden. Dem Täter wird dabei untersagt, sich der Frau zu nähern oder Kontakt mit ihr aufzunehmen. Der Wohnungsverweis kann unter bestimmten Umständen weiter verlängert werden. Die von Gewalt betroffene Frau kann bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes oder über eine*n Rechtsanwält*in Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen, z.B. auch die Zuweisung der (Ehe-) Wohnung zur alleinigen Nutzung.
Angebote der Interventionsstelle
Die betroffene Frau wird in der Wohnung von der Polizei gefragt, ob sie Hilfe von unserer Interventionsstelle möchte. Wenn ja, wird die unterschriebene Einverständniserklärung von der Polizei direkt an uns gefaxt.
Nach Erhalt des Faxes melden wir uns innerhalb der nächsten drei Werktage bei der betroffenen Frau. Bereits am Telefon können erste Fragen beantwortet, bzw. wichtige Informationen gegeben werden. Wenn eine Frau ein Beratungsgespräch wünscht, wird ein zeitnaher Termin vereinbart.
Die Beratungen erfolgen parteilich für die Frau, sind ergebnisoffen und ohne Druck.
Inhalte der Beratungen nach dem Wohnungsverweis
Ziel der Beratung ist eine zeitnahe, intensive Unterstützungsarbeit, die den Aufbau von Schutz und Sicherheit der Frau und ihrer Kinder beinhaltet.
Sie dient der Stabilisierung in der Situation sowie der Entwicklung von Handlungsstrategien.
Die Mitarbeiterinnen informieren die betroffene Person über das Gewaltschutzgesetz und die Möglichkeit einer Strafanzeige. Sie unterstützen die Frau bei Unsicherheiten oder Entscheidungsprozessen, dabei stehen ihre Bedürfnisse und Ziele im Vordergrund.
Die Mitarbeiterinnen unterstützen bei der Aufarbeitung der erlebten Gewalt. Auch Frauen, die zu ihrem Partner zurückkehren wollen, erhalten Beratung. Dabei spielen Themen wie Sicherheitsmaßnahmen, Anlaufstellen für Paargespräche usw. eine Rolle. Wir informieren auch zu rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Neben der psychosozialen Unterstützung werden mit dem Einverständnis der Betroffenen ggf. „Brücken“ gebaut zu weitergehender Beratung und anderen Hilfesystemen.
Weiterhin begleiten die Mitarbeiterinnen der Fraueninterventionsstelle nach Wunsch die Frau zu Ämtern, Rechtanwalt*innen, Gerichtsverhandlungen.
Frauen, die sich trotz eines Wohnungsverweises gegen den gewalttätigen Mann in ihrer Wohnung bedroht fühlen, können nach wie vor in einem Frauenhaus Schutz suchen. In diesen Fällen vermittelt die Interventionsstelle einen Frauenhausplatz für die Frau und ihre Kinder.
Außerdem dient die Interventionsstelle, wie die Beratungsstelle auch, als Anlaufstelle für Freund*innen, Angehörige, Nachbar*innen und Kolleg*innen der betroffenen Person.